Die European Financial Advisory Group (EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/4 „Änderungen an IFRS 17“ veröffentlicht.
EFRAG schätzt grundsätzlich, dass das IASB die Themen, die EFRAG im September 2018 an das IASB übermittelt hat, berücksichtig hat. Bei einigen Themen äußert EFRAG den Wunsch, weitere Erwägungen anzustellen.
EFRAG ist außerdem der Ansicht, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 auf den 1. Januar 2023 verschoben werden sollte. Gleichzeitig sollte den Unternehmen eine vorzeitige Anwendung des Standards vor diesem Zeitpunkt ermöglicht werden.
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