Das IASB veröffentlicht einen Entwurf ED/2018/2 „Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)“, in dem geklärt wird, welche Kosten ein Unternehmen als Vertragserfüllungskosten berücksichtigen sollte, wenn es beurteilt, ob ein Vertrag belastend ist und damit eine Rückstellung zu passivieren ist.
Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 stammen aus einer Aufforderung an das IFRS Interpretations Committee zur Klarstellung, welche Kosten in diese Bewertung einbezogen werden sollen. Der Entwurf stellt klar, dass alle Kosten, die den Auftrag direkt betreffen, als Kosten für die Erfüllung eines Vertrags anzusehen sind. Dies sind sowohl Kosten, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden, als auch sonstige, dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten. Der Entwurf enthält hierzu konkretisierende Beispiele.
Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 15. April 2019 erbeten.
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