IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 19

Der IASB veröffentlicht „Planänderung, -kürzung oder –abgeltung (Änderungen an IAS 19)“. Mit diesen Änderungen wird einer der beiden Sachverhalte in Bezug auf IAS 19 adressiert, die im IASB ED/2015/5 „Remeasurement on a Plan Amendment, Curtailment or Settlement/Availability of a Refund from a Defined Benefit Plan (Proposed amendments to IAS 19 and IFRIC 14)“ veröffentlicht wurden.

Die Änderungen bestimmen wie Unternehmen Pensionsaufwendungen ermitteln, wenn Änderungen an leistungsorientierten Pensionsplänen auftreten.

IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ legt fest, wie ein Unternehmen leistungsorientierte Pläne erfasst. Wenn eine Änderung an einem Plan – eine Änderung, Kürzung oder Abgeltung – stattfindet, fordert IAS 19, dass Unternehmen die Nettoschuld bzw. das Nettovermögen neu ermitteln. Die Änderungen erfordern, dass Unternehmen diese Aktualisierungen verwenden, um den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das verbleibende Geschäftsjahr nach der Planänderung neu zu berechnen. Bisher war in IAS 19 nicht festgelegt, wie diese Aufwendungen für die Periode nach der Änderung des Plans zu bestimmen waren. Durch das Erfordernis die aktualisierten Annahmen zu verwenden, wird erwartet, dass die Änderungen hilfreiche Informationen für Nutzer von Abschlüssen bereitstellen.

Die Änderungen sind ab dem 1. Jänner 2019 anzuwenden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024