Der IASB veröffentlicht „Planänderung, -kürzung oder –abgeltung (Änderungen an IAS 19)“. Mit diesen Änderungen wird einer der beiden Sachverhalte in Bezug auf IAS 19 adressiert, die im IASB ED/2015/5 „Remeasurement on a Plan Amendment, Curtailment or Settlement/Availability of a Refund from a Defined Benefit Plan (Proposed amendments to IAS 19 and IFRIC 14)“ veröffentlicht wurden.
Die Änderungen bestimmen wie Unternehmen Pensionsaufwendungen ermitteln, wenn Änderungen an leistungsorientierten Pensionsplänen auftreten.
IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ legt fest, wie ein Unternehmen leistungsorientierte Pläne erfasst. Wenn eine Änderung an einem Plan – eine Änderung, Kürzung oder Abgeltung – stattfindet, fordert IAS 19, dass Unternehmen die Nettoschuld bzw. das Nettovermögen neu ermitteln. Die Änderungen erfordern, dass Unternehmen diese Aktualisierungen verwenden, um den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das verbleibende Geschäftsjahr nach der Planänderung neu zu berechnen. Bisher war in IAS 19 nicht festgelegt, wie diese Aufwendungen für die Periode nach der Änderung des Plans zu bestimmen waren. Durch das Erfordernis die aktualisierten Annahmen zu verwenden, wird erwartet, dass die Änderungen hilfreiche Informationen für Nutzer von Abschlüssen bereitstellen.
Die Änderungen sind ab dem 1. Jänner 2019 anzuwenden.
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