EFRAG veröffentlicht einen Entwurf zur Übernahmeempfehlung von IFRIC 23

EFRAG veröffentlicht einen Entwurf zur Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Juni herausgegebene neue Interpretation IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“.

Ziel von IFRIC 23 ist die Klarstellung von Unsicherheiten bei der Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 wie zB bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns, Steuerbemessungsgrundlagen, ungenutzten steuerlichen Verlustvorträgen und Steuersätzen. Das IFRS IC hatte diesbezüglich Abweichungen festgestellt, wenn Unsicherheit hinsichtlich des Betrags der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern besteht.

EFRAG bittet einerseits um Stellungnahmen zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU sowie um Stellungnahmen zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.

IFRIC 23 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist.

Stellungnahmen zum Entwurf über die Übernahmeempfehlung von IFRIC 23 werden bis zum 9. Oktober 2017 erbeten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
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Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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