EFRAG veröffentlicht einen Entwurf einer Stellungnahme zum Exposure Draft ED/2017/3 „Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)“

EFRAG veröffentlicht einen Entwurf einer Stellungnahme zum Exposure Draft ED/2017/3 „Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)“ des IASB.

In dem Entwurf begrüßt EFRAG, dass der IASB die Bedenken rund um Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung adressiert. Dennoch merkt EFRAG an, dass Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung den gleichen Kriterien unterliegen sollen wie Vorfälligkeitsregelungen mit positiver Ausgleichsleistung. EFRAG lehnt daher das Kriterium, nach dem der beizulegende Zeitwert der Vorfälligkeitsregelung bei erstmaligen Ansatz unerheblich sein sollte, ab.

EFRAG fordert vom IASB äußerste Anstrengungen, damit die Änderungen so schnell wie möglich finalisiert werden, um eine Behinderung von bereits laufenden Umsetzungsbemühungen von Erstellern und Adressaten zu minimieren. EFRAG empfiehlt zudem, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen auf den 1. Januar 2019 zu verschieben, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll. Der im Entwurf vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ist der 1. Januar 2018.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 17. Mai 2017 erbeten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.

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13:00 Sitzung AG-IFR
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