Neue Prospektvorschriften ermöglichen erleichterten Kapitalmarktzugang für Unternehmen

Die EU Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament einigten sich auf die überarbeitete Prospekt-Verordnung, um den Kapitalmarktzugang für Unternehmen zu erleichtern und die Informationen für Investoren zu vereinfachen.

Die Vereinbarung beinhaltet ua:

  • Geringe Kapitalaufnahmen und Crowdfunding-Projekte bis zu 1 Mio Euro werden keinen Prospekt erfordern;
  • Der EU-Prospekt wird erst ab 8 Mio Euro verpflichtend (Schwellenwert bisher: 5 Mio) sein;
  • Es wird einen neuen KMU-Prospekt („EU Growth Prospectus“) für KMUs, Mid Caps, die an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind oder kleine Emissionen von nicht börsennotierten Unternehmen geben;
  • Für den Zugang zu „Wholesale debt markets“ soll ein abgeschwächter Unternehmensanleihenprospekt verfügbar sein;
  • Keine Papierprospekte werden erforderlich sein, außer auf ausdrückliche Anfrage eines Investors;
  • Eine neue europäische Prospekt-Datenbank wird kostenfrei von ESMA betrieben werden.

Der vereinbarte Text wird an das Europäische Parlament und den Rat zur finalen Abstimmung weitergeleitet.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
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Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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