Die EU Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament einigten sich auf die überarbeitete Prospekt-Verordnung, um den Kapitalmarktzugang für Unternehmen zu erleichtern und die Informationen für Investoren zu vereinfachen.
Die Vereinbarung beinhaltet ua:
- Geringe Kapitalaufnahmen und Crowdfunding-Projekte bis zu 1 Mio Euro werden keinen Prospekt erfordern;
- Der EU-Prospekt wird erst ab 8 Mio Euro verpflichtend (Schwellenwert bisher: 5 Mio) sein;
- Es wird einen neuen KMU-Prospekt („EU Growth Prospectus“) für KMUs, Mid Caps, die an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind oder kleine Emissionen von nicht börsennotierten Unternehmen geben;
- Für den Zugang zu „Wholesale debt markets“ soll ein abgeschwächter Unternehmensanleihenprospekt verfügbar sein;
- Keine Papierprospekte werden erforderlich sein, außer auf ausdrückliche Anfrage eines Investors;
- Eine neue europäische Prospekt-Datenbank wird kostenfrei von ESMA betrieben werden.
Der vereinbarte Text wird an das Europäische Parlament und den Rat zur finalen Abstimmung weitergeleitet.
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