Übernahme von IFRS 9 in EU-Recht

Die Europäische Kommission hat nun durch Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2016/2067 vom 22. November 2016 den IFRS 9 „Finanzinstrumente“ endgültig in das EU-Recht übernommen und am 29. November 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

IFRS 9 soll die bilanzielle Erfassung von Finanzinstrumenten verbessern und Bedenken, die während der Finanzkrise in dieser Hinsicht aufgekommen sind, ausräumen. Insbesondere wird mit der endgültigen Übernahme von IFRS 9 dem von der G20 vorgegebenen Ziel Rechnung getragen, bei der Erfassung erwarteter Verluste aus finanziellen Vermögenswerten zu einem stärker zukunftsorientierten Modell überzugehen. Der neue Standard tritt am 1. Januar 2018 in Kraft, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist, und ersetzt den derzeit geltenden IAS 39 „Finanzinstrumente: Bilanzierung“.

Betreffend die unterschiedlichen Inkrafttretungszeitpunkte von IFRS 9 und dem künftigen Standard für Versicherungsverträge (IFRS 17) befürwortet die Kommission die optionale befristete Verschiebung des Geltungsbeginns von IFRS 9 für die Versicherungsbranche.

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