AFRAC veröffentlicht die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 23: Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals. Folgende Anpassungen wurden beschlossen: Klarstellung der Interpretation des Art 54 Abs 2 CRR (Rz (2)) Klarstellung der Zinsrealisation bei unternehmensrechtlichem Fremdkapital (Rz (14a)) Ausweis von Beträgen aus der Herabschreibung und dem Wiedereinbuchen von zusätzlichem Kernkapital (Rz (15) und (16)).
Download der geänderten Stellungnahme hier.