AFRAC veröffentlicht Comment Letter zum Request for Information Post-implementation Review: IFRS 3 Business Combinations

AFRAC veröffentlicht seinen Comment Letter zum Post-implementation Rewiew zu IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“. Zur Frage der Separierbarkeit des Firmenwerts von anderen immateriellen Vermögenswerten ist AFRAC der Ansicht, dass die Unterscheidung zwischen Firmenwert und anderen immateriellen Vermögenswerten nützlich ist. AFRAC ist jedoch der Ansicht, dass die zu aktivierenden Vermögenswerte auf solche beschränkt werden sollten, die entweder ein gesetzlich durchsetzbares Recht (wie beispielweise Markenzeichen oder Patente) darstellen oder die zumindest verlässlich bewertet werden können. Zur Frage der Nicht-Abschreibung von Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer bringt AFRAC zum Ausdruck, dass es das Verbot der planmäßigen Abschreibung von Firmenwerten nicht befürwortet, da die Nutzungsdauer eines Firmenwerts nach Ansicht des AFRAC nicht unbegrenzt ist. Denn das Geschäftsumfeld und die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Firmenwerte zugeordnet sind, ändern sich im Zeitablauf, bis die Umstände zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr bestehen, und es daher zweifelhaft ist ob der Firmenwert weiterhin wirtschaftlichen Wert hat. Auch wenn der erworbene Geschäftsbetrieb weiterhin Teil des Geschäftsbetriebs des Erwerbers ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass sich dieser verändert hat und der Firmenwert dann einen originären und nicht mehr einen derivativen Firmenwert darstellt. Da IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ die Aktivierung von originären Firmenwerten verbietet, ist es konzeptionell unsauber, dass ein derivativer Firmenwert für unbegrenzte Zeit in der Bilanz ausgewiesen werden darf.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024