Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Beirat für Rechungslegung und Abschlussprüfung – Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC):
Die Geschäftsordnung informiert Sie etwa über die Unabhängigkeit und Funktionsdauer der AFRAC-Mitglieder, über die Arbeitsweise des AFRAC, über die Geschäftsstelle des AFRAC sowie über die Modalitäten der vier AFRAC-Sitzungen pro Jahr.
- Um alle von Fragen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung betroffenen Kreise zu erfassen, haben sich die Mitglieder des AFRAC tunlichst nach folgenden Kategorien zusammenzusetzen:
- 4 Mitglieder sind aus dem Kreis der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen zu wählen,
- 3 Mitglieder aus dem Kreis der universitären Lehre, die nicht zugleich Wirtschaftsprüfer sind,
- 4 Mitglieder aus dem Kreis der Wirtschaftstreuhänder,
- 1 Mitglied, das im genossenschaftlichen Revisionswesen eines in Österreich anerkannten Revisionsverbandes tätig ist,
- 1 Mitglied des Vorstandes des Sparkassen-Prüfungsverbandes bzw. einen von diesem nominierten sachkundigen Sachbearbeiter,
- 1 Mitglied aus dem Kreis der Finanzanalysten,
- 1 Mitglied aus dem Kreis der Investoren,
- 1 Mitglied aus dem Kreis der Versicherungsmathematiker,
- 2 Mitglieder aus dem Kreis der Aufsichtsbehörden,
- 1 Mitglied aus dem Kreis des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs und
- 1 Mitglied aus dem Kreis des Banken und Bankiers.
- Weiters werden Sie über die Mitarbeiter des AFRAC informiert.
- Schließlich können Arbeitsunterlagen (Sitzungsprotokolle, Arbeitsprogramme, ua) im passwortgeschützten Mitgliederbereich abgerufen werden.