Verabschiedung von DRS 20 und dem geänderten DRS 16

Das DRSC hat DRS 20 „Konzernlagebericht“ und Folgeänderungen an DRS 16 „Zwischenberichterstattung“ verabschiedet. DRS 20 ist auf alle HGB- und IFRS-Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen anzuwenden, erstmalig für Geschäftsjahre, die am 31.12.2012 beginnen. Eine frühere Anwendung ist gestattet. Der neu gefasste DRS 16 soll spätestens ab dem ersten Zwischenbericht nach der erstmaligen Anwendung des DRS 20 Anwendung finden.

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Bevorstehende Termine
Sep.
10
Mi.
2025
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep. 10 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025