DRSC reagiert auf die Konsultation der Europäischen Kommission über die unverbindlichen Leitlinien zur Berichterstattung von nichtfinanziellen Informationen

Das DRSC hat auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichte Konsultation über die unverbindlichen Leitlinien zur Berichterstattung von nichtfinanziellen Informationen reagiert. Gemäß diesen Leitlinien hat bei bestimmten großen Unternehmen oder Gruppen der Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung zu umfassen, in der Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten sind.

Das DRSC stimmt der Notwendigkeit dieser unverbindlichen Leitlinien zu, da sie Unternehmen bei der Berichterstattung von nichtfinanziellen Sachverhalten unterstützen. Zudem sei die Konsultation eine geeignete Hilfestellung über die „Best Practices“ der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Dennoch weist das DRSC auf teilweise missverständliche Fragen und Antworten im Fragebogen des Konsulationspapiers auf. Insbesondere die Fragestellung Nr 2, die die hauptsächlichen Zielgruppen der nichtfinanziellen Berichterstattung erörtert, und die dazugehörigen Antwortmöglichkeiten können mehrdeutig ausgelegt werden. Dem DRSC zufolge ist unklar, ob sich die in den Antwortmöglichkeiten erwähnten Zielgruppen voneinander abgrenzen oder nicht. So interpretiert das DRSC die Zielgruppe der Antwortmöglichkeit Nr 1 „Shareholder“ als einen Teil der Zielgruppe in Antwortmöglichkeit Nr 2 „The investment community in a broad sense“. Letztere bezieht sich zudem auch auf die Antwortmöglichkeit Nr 3 „Users of information with an economic interest“.

Weiters bemängelt das DRSC, dass die unverbindlichen Leitlinien keine zusätzlichen Berichtsanforderungen schaffen würden.
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