EFRAG aktualisiert mehrmals den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt. Im April 2016 hat EFRAG seinen Entwurf für die Übernahmeempfehlung zu den Änderungen an IAS 12 „Latente Steuern aus Verlustvorträgen bei Schuldinstrumenten, die zum Zeitwert bewertet werden“ und den Änderungen an IAS 7 „Kapitalflussrechnungen – Anhanginitiative“ veröffentlicht. Beide Übernahmeempfehlungen sollen positiv sein.
Weiters stimmte der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) den Änderungen zu IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 „Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme“ und der Übernahme von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ zu. Die endgültige Anerkennung von IFRS 15 wird für das zweite Halbjahr 2016 erwartet. IFRS 15 soll verpflichtend für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, anzuwenden sein.
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