DRSC veröffentlicht Comment Letter zum Vorschlag für Klarstellungen an IFRS 15

Das DRSC veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB ED/2015/6 „Clarifications to IFRS 15”. Im ED wird vorgeschlagen, in IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ klarzustellen, wie Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag identifiziert werden, wie zu bestimmen ist, ob eine Partei im Rahmen einer Transaktion der Prinzipal oder der Agent ist und wie die Art einer eingeräumten Lizenz zu bestimmen ist. Außerdem werden Vereinfachungen zur Unterstützung des Übergangs auf IFRS 15 vorgeschlagen. Das DRSC stimmt den Ausführungen im ED grundsätzlich zu. Außerdem teilt das DRSC die Ansicht des IASB, dass Änderungen an einem erst kürzlich herausgegebenen Standard das Risiko unbeabsichtigter Konsequenzen mit sich bringen und eine ungewollte Belastung für die Anwender bedeuten können. Außerdem könnten Änderungen den Umsetzungsprozess, der bereits im Gange ist, stören und Kosten verursachen. Daher stimmt das DRSC dem Ansatz des IASB, die Änderungen auf Klarstellungen zu beschränken, zu. Außerdem überwiegen aus der Sicht des DRSC die Vorteile der Beibehaltung der Konvergenz mit dem Standard des FASB nicht die Kosten von Änderungen, wenn diese Änderungen nicht essentiell sind. Auch der Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts stimmt das DRSC zu.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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