IASB kündigt Konsultation zu vorübergehenden Maßnahmen zu IFRS 9 und dem neuen Versicherungsstandard an

Das IASB bestätigt, dass es eine Konsultation zu einem Paket vorübergehender Maßnahmen, mit dem Bedenken über Problembereiche aus der Einführung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen angesprochen werden sollen, durchführen wird. Diese Maßnahmen würden IFRS 4 „Versicherungsverträge“ ändern, um Unternehmen, deren Geschäftsmodell hauptsächlich in der Vergabe von Versicherungsverträgen besteht, das Wahlrecht einzuräumen, die Anwendung von IFRS 9 bis 2021 zu verschieben (der „Aufschub-Ansatz“). Außerdem wäre für Versicherungsunternehmen, die IFRS 9 anwenden, die Möglichkeit gegeben, einige der Diskrepanzen und vorübergehende Volatilitäten, die vor der Einführung des neuen Versicherungsstandards auftreten könnten, aus der Gewinn- und Verlustrechnung zu entfernen (der „Überschneidungs-Ansatz“). Zu diesen Maßnahmen soll es noch in diesem Jahr einen ED geben.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
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2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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