EFRAG veröffentlicht Comment Letter zum IASB ED/2015/1 zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1
EFRAG veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB ED/2015/1 „Classification of Liabilities (Proposed amendments to IAS 1)“. Die Vorschläge im ED zielen unter anderem darauf ab, die Leitlinien von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ zur Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig klarzustellen. EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, da sie die bestehenden Anforderungen von IAS 1 klarstellen. EFRAG empfiehlt darüber hinaus, zusätzliche Leitlinien für bestimmte Situationen aufzunehmen. Beispielsweise solche, in denen das Recht zum Aufschub der Rückzahlung an Bedingungen geknüpft ist, die nach der Berichtsperiode überprüft werden. Außerdem empfiehlt EFRAG dem IASB, weitergehend zu überprüfen, ob die derzeitigen Leitlinien immer die relevantesten Informationen zur Verfügung stellen, wenn das Recht zum Aufschub der Rückzahlung nicht substantiell ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
EFRAG veröffentlicht Comment Letter zum IASB ED/2015/1 zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1
EFRAG veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB ED/2015/1 „Classification of Liabilities (Proposed amendments to IAS 1)“. Die Vorschläge im ED zielen unter anderem darauf ab, die Leitlinien von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ zur Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig klarzustellen. EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, da sie die bestehenden Anforderungen von IAS 1 klarstellen. EFRAG empfiehlt darüber hinaus, zusätzliche Leitlinien für bestimmte Situationen aufzunehmen. Beispielsweise solche, in denen das Recht zum Aufschub der Rückzahlung an Bedingungen geknüpft ist, die nach der Berichtsperiode überprüft werden. Außerdem empfiehlt EFRAG dem IASB, weitergehend zu überprüfen, ob die derzeitigen Leitlinien immer die relevantesten Informationen zur Verfügung stellen, wenn das Recht zum Aufschub der Rückzahlung nicht substantiell ist.
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