IDW veröffentlicht Comment Letter zum IPASB-Konsultationspapier zur Anwendung der IPSAS durch öffentliche wirtschaftlich tätige Unternehmen und andere öffentliche Einheiten

Das IDW veröffentlicht einen Comment Letter zum IPASB-Konsultationspapier „The Applicability of IPSASs to Government Business Enterprises and Other Public Sector Entities“. Im Konsultationspapier hat das IPSASB aufgrund von Unterschieden in der Anwendung der Bestimmungen, welche Unternehmen die IPSAS anzuwenden haben, zwei Ansätze zur Definition jener Unternehmen, die die IPSAS anwenden sollen, entwickelt. Der erste Ansatz beschreibt die Merkmale von Unternehmen des öffentlichen Sektors, für die die IPSAS gedacht sind, ohne öffentliche wirtschaftlich tätige Unternehmen zu definieren. Der zweite Ansatz würde die Definition öffentlicher wirtschaftlich tätiger Unternehmen verdeutlichen und sie möglicherweise auf Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht einschränken. Im Konsultationspapier ist das IPSASB vorläufig der Ansicht, dass der erste Ansatz der geeignetere ist, da er prinzipienbasiert ist. Das IDW stimmt dem IPSASB zu und ist der Ansicht, dass der Begriff der öffentlichen wirtschaftlich tätigen Unternehmen künftig nicht durch das IPSASB definiert werden sollte. Außerdem sollten diese nicht per se von der Anwendung der IPSAS ausgeschlossen werden.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024