AFRAC veröffentlicht Stellungnahme „Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten beim Emittenten“

AFRAC veröffentlicht die Stellungnahme „Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten beim Emittenten“.
Die Arbeitsgruppe hat sich unter der Leitung von Univ.-Prof. Eva Eberhartinger mit der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzinstrumenten, welche zusätzlichem Kernkapital nach Basel III entsprechen, beschäftigt. Basel III und die darauf basierenden nationalen und europäischen Rechtsakte ändern die bisherige Struktur und Qualität der anrechenbaren Eigenmittel, sodass nunmehr zwischen hartem Kernkapital („Common Equity Tier 1 – CET 1“), zusätzlichem Kernkapital („Additional Tier 1 – AT 1“) und Ergänzungskapital („Tier 2“) unterschieden wird. Aufgrund eines ausdrücklichen Verweises in der CRR kommt der bilanziellen Beurteilung des jeweiligen Finanzinstruments nach den nationalen Rechnungslegungsnormen (UGB) für die Anrechenbarkeit des Instruments als Bestandteil des zusätzlichen Kernkapitals eine entscheidende Bedeutung zu.
Die CRR sieht die Verlusttragung für Finanzinstrumente des zusätzlichen Kernkapitals vor (Herabschreibung oder Wandlung). Aus der Herabschreibung oder Wandlung muss sich hartes Kernkapital ergeben, welches auch Eigenkapital im Sinne des geltenden (nationalen) Rechnungslegungsrahmens sein muss. Die CRR sieht für das zusätzliche Kernkapital keine verpflichtende Einordnung in Eigen- oder Fremdkapital im Sinne des geltenden Rechnungslegungsrahmens vor. AFRAC hat sich mit der unternehmensrechtlichen Einordnung der Finanzinstrumente beim Emittenten und in Abhängigkeit dieser Einordnung, mit der unternehmensrechtlichen Bilanzierung des zusätzlichen Kernkapitals befasst. Der Anwendungsbereich der Stellungnahme ist aber nicht auf Kreditinstitute beschränkt. Die entwickelten Grundsätze gelten bei vergleichbarem Kapital auch für andere Unternehmen.

Download der Stellungnahme: Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten beim Emittenten

Bevorstehende Termine
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13:00 Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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Sep 11 um 15:00 – 16:30
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