EU-Kommission veröffentlicht Gesetzesvorschläge zum Aktionsplan zu nachhaltiger Finanzierung

Die EU-Kommission knüpft an den im März 2018 veröffentlichten Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung an und veröffentlicht die ersten Gesetzesvorschläge. Diese Vorschläge sollen die Identifizierung, welche Investitionen für Investoren nachhaltig sind, einfacher und kostengünstiger machen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen die folgenden Punkte:

  • Festlegung eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems („Taxonomy“) zur Bestimmung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist;
  • Mehr Konsistenz und Klarheit darüber wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) Teil der Investitionsentscheidung werden und dahingehend eine Empfehlung an Investoren;
  • Eine neue Kategorie an Referenzwerten zum CO2-Fußabdruck von Unternehmen, um Investoren mehr Informationen über den CO2-Fußabdruck eines Investmentportfolios zu geben;
  • Bessere Kundenberatung, die die Nachhaltigkeitspräferenzen der einzelnen Anleger berücksichtigt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024