Die EU-Kommission knüpft an den im März 2018 veröffentlichten Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung an und veröffentlicht die ersten Gesetzesvorschläge. Diese Vorschläge sollen die Identifizierung, welche Investitionen für Investoren nachhaltig sind, einfacher und kostengünstiger machen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen die folgenden Punkte:
- Festlegung eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems („Taxonomy“) zur Bestimmung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist;
- Mehr Konsistenz und Klarheit darüber wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) Teil der Investitionsentscheidung werden und dahingehend eine Empfehlung an Investoren;
- Eine neue Kategorie an Referenzwerten zum CO2-Fußabdruck von Unternehmen, um Investoren mehr Informationen über den CO2-Fußabdruck eines Investmentportfolios zu geben;
- Bessere Kundenberatung, die die Nachhaltigkeitspräferenzen der einzelnen Anleger berücksichtigt.
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