IPSASB veröffentlicht Entwurf über Finanzinstrumente auf Basis von IFRS 9

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) veröffentlicht einen Entwurf über die Berichterstattung von Finanzinstrumente im öffentlichen Sektor auf Basis von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ (ED 62).

Der vorgeschlagene Standard ED 62 soll IPSAS 29 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, der auf IAS 39 „Finanzinstrumente: Bilanzierung“ basiert, ersetzen. Zudem wird in dem Entwurf Folgendes vorgeschlagen:

  • einfachere Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte;
  • ein zukunftsbezogenes Modell zu Wertminderungen und
  • ein flexibles Bilanzierungsmodel von Sicherungsbeziehungen.

Analog zu IFRS 9 soll auch im vorgeschlagenen Standard eine Option eingeräumt werden, die Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbilanzierungen aus IPSAS 29 weiter anzuwenden.

Der IPSASB hat seinen Prozess für die Überprüfung und Modifizierung von IASB-Dokumenten auf die Vorschriften von IFRS 9 angewendet, damit seine eigenen Vorschriften soweit wie möglich im Einklang mit den IFRS stehen. Gleichzeitig wurden sachgerechte, auf den öffentlichen Sektor ausgerichtete Änderungen vorgenommen, sofern dies notwendig ist. Der Entwurf enthält daher spezifische Leitlinien zu Finanzgarantien für den öffentlichen Sektor, die im Rahmen von Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung herausgegeben werden, und zu Krediten zu Vorzugbedingungen sowie erläuternde Beispiele, wie die Prinzipien im Entwurf auf Geschäftsvorfälle anzuwenden sind, die dem öffentlichen Sektor eigen sind.

Aufgrund der bedeutenden Änderungen, die vorgeschlagen werden, schlägt der IPSASB einen Umsetzungszeitraum von drei Jahren vor, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll.

Der IPSASB bittet um Kommentierungen des Entwurfs bis 31. Dezember 2017.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
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13:00 Sitzung AG-IFR
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