EFRAG bittet um Rückmeldungen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung bezüglich der Interpretation IFRIC 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen“.
EFRAG erbittet Kommentare sowohl zur Einschätzung der Interpretation hinsichtlich der Übernahmekriterien der EU als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf das europäische Gemeinwohl (z.B. Kosten und Nutzen).
IFRIC 22 adressiert den zu verwendenden Währungskurs bei Transaktionen, die eine erhaltene oder geleistete Vorauszahlung in fremder Währung beinhalten. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
EFRAGs vorläufige Beurteilung ist, dass IFRIC 22 den Kriterien für die Übernahme in der EU entspricht und spricht sich für die Übernahme aus.
Rückmeldungen werden bis 17. März 2017 erbeten.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.