AFRAC veröffentlicht den Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 23: Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten. Die bisherige Stellungnahme hat die Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals beim Emittenten behandelt. Im Entwurf für die Überarbeitung der Stellungnahme wird nun die unternehmensrechtliche Einordnung beim Investor ergänzt (neues Kapital 3).
Der Entwurf einer Stellungnahme wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert.
Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme als pdf-Datei bis zum 28. Februar 2017 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht, es sei denn, der Absender erbittet Vertraulichkeit.
Den Download des Entwurfs einer Stellungnahme finden Sie hier.