Begutachtungsentwurf für ein neues Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG)

Am 27. Jänner 2016 wurde der Gesetzesentwurf für das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) veröffentlicht, mit dem die Abschlussprüfer-Richtlinie (RL 2014/56/EU vom 16. April 2014) umgesetzt wird. Durch die Abschlussprüfer-Richtlinie und die PIE-VO (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über spezifische Anforderungen für Prüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse) wird die Aufsicht über Abschlussprüfer und die Organisation der externen Qualitätsprüfung neu gestaltet. Das APAG wird das Abschluss-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) ablösen.
Kernpunkt des Gesetzesentwurfs ist die Schaffung einer einzigen, letztverantwortlichen und insbesondere unabhängigen Behörde (Abschlussprüferaufsichtsbehörde oder APAB). Die Funktionen der derzeitigen Behörden (dem Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) und der Qualitätskontrollbehörde (QKB)) sollen auf die neue Behörde übergehen. Der Entwurf sieht weiters die Einführung von Inspektionen für Unternehmen von öffentlichem Interesse, zusätzlich zu den Qualitätssicherungsprüfungen, die für alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften gelten, vor.

Die Bestimmungen des APAG sollen am 17. Juni 2016 in Kraft treten.

Der Begutachtungsentwurf ist unter folgendem Link abrufbar.

Bevorstehende Termine
Sep.
10
Mi.
2025
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep. 10 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025