AFRAC veröffentlicht die Stellungnahme „Form der Einbeziehung österreichischer Bau-Arbeitsgemeinschaften in einen IFRS-Konzernabschluss“. Die Stellungnahme behandelt die Frage, wann eine typische österreichische Bau-Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) in den Anwendungsbereich von IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ fällt und wie sie zu klassifizieren ist, wenn IFRS 11 nicht anwendbar ist. ARGEN sind eine sehr gebräuchliche Form der Kooperation in der Bauwirtschaft. Dabei schließen zwei oder mehrere Bauunternehmer in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine gemeinsame Vereinbarung – idR auf Basis der „Geschäftsordnung für Arbeitsgemeinschafts-Verträge“ (Bau-ARGE-Geschäftsordnung). Anders als bei deutschen Bau-ARGEN sieht die österreichische Bau-ARGE-Geschäftsordnung bei ARGEN mit mehr als zwei Partnern für viele Entscheidungen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit vor. Die Anwendung von IFRS 11 setzt hingegen einstimmige Entscheidungen der gemeinsam führenden Parteien über die maßgeblichen Tätigkeiten voraus. Außerdem befasst sich die Stellungnahme mit der Frage, ob eine gemäß IFRS 11 darzustellende österreichische Bau-ARGE in ihrer typischen Ausprägung gemäß Bau-ARGE-Geschäftsordnung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren ist.
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AFRAC veröffentlicht neue Stellungnahme „Form der Einbeziehung österreichischer Bau-Arbeitsgemeinschaften in einen IFRS-Konzernabschluss“
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IASB&AFRAC Outreach zum IASB ED ...
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Apr. 16 um 09:00 – 12:30
Sehr geehrte Damen und Herren, Am 03.12.2025 veröffentlichte das IASB ihren Exposure Draft zum Risk Mitigation Accounting (ehemals Dynamic Risk Management). Zu diesem Anlass veranstaltet AFRAC gemeinsam mit dem IASB ein Outreach Event. Ziel der[...]
Juni
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Plenumssitzung (virtuell)
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Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 18.03.2026
Dez.
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Dez. 9 um 15:00 – 16:30
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