Der Rat der Europäischen Union verabschiedet die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne. Das Europäische Parlament hatte die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie, die die Transparenz bestimmter großer Unternehmen in sozialen und ökologischen Fragen verbessern soll, bereits im April 2013 angenommen. Mit dieser Richtlinie wird die neue Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) ergänzt. Bei großen Unternehmen von öffentlichem Interesse, mit einer durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres von mehr als 500, hat der Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung zu umfassen, in der Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten sind. Verfolgt ein Unternehmen keine Politik in Bezug auf einen oder mehrere dieser Belange, sind die Gründe dafür zu erläutern. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen weiterhin in der Erklärung zur Unternehmensführung ihre Diversitätspolitik für die Leitungs- und Kontrollorgane beschreiben. Die Beschreibung soll beispielsweise Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund beinhalten. Außerdem sind die Ziele, die Art und Weise der Umsetzung und die Ergebnisse dieser Politik im Berichtszeitraum anzugeben. Verfolgt ein Unternehmen keine derartige Politik, hat es die Gründe dafür zu erläutern. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sie in das nationale Recht umzusetzen. Die neuen Vorschriften werden für betroffene Unternehmen daher ab 2017 gelten.
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Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen verabschiedet
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Plenumssitzung
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