Das Europäische Parlament verabschiedet neue Regeln um für eine größere Auswahl auf dem von den „Big 4-Prüfungsgesellschaften“ dominierten Markt für Abschlussprüfungen zu sorgen. Dabei handelt es sich zum einen um eine Änderung der Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (2006/43/EG) und zum anderen um eine Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Durch die neuen Vorschriften sollen auch die Qualität und die Transparenz der Abschlussprüfungen in der EU verbessert und mögliche Interessenkonflikte vermieden werden. Zur Steigerung der Qualität der Abschlussprüfungen sind Prüfungsgesellschaften in der EU nach diesen neuen Regeln verpflichtet, ihre Berichte im Einklang mit internationalen Prüfungsstandards zu veröffentlichen. Im Falle von Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wie beispielsweise Banken, Versicherungsunternehmen und börsennotierten Gesellschaften müssen die Firmen Anteilseignern und Anlegern die Vorgehensweise des Prüfers genau vermitteln und ihnen eine Erklärung über die Richtigkeit ihrer Rechnungsführung vorlegen. Eine Maßnahme zur Steigerung zur Öffnung des Marktes und zur Verbesserung der Transparenz ist das Verbot von Exklusivverträgen zugunsten der „Big 4-Prüfungsgesellschaften“. Unternehmen von öffentlichem Interesse sollen bei der Auswahl eines neuen Abschlussprüfers zu einem Ausschreibungsverfahren verpflichtet werden und es wird ein Rotationsverfahren eingeführt. Eine Maßnahme zur Vermeidung von Interessenskonflikten ist die Einhaltung internationaler Prüfungsstandards. Außerdem dürfen Prüfungsgesellschaften keine prüfungsfremden Leistungen für ihre Mandanten erbringen. Dazu gehören Steuerberatungsleistungen, die die Abschlüsse der Unternehmen direkt betreffen, oder Dienste die mit den Anlagestrategien des Mandanten zusammenhängen. Die neuen Regelungen müssen noch vom Rat der EU gebilligt werden.
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Europäisches Parlament billigt geänderte Abschlussprüferrichtlinie und Verordnung über Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
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Plenumssitzung
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Sep. 10 um 15:00 – 16:30
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