Es handelt sich dabei um Finanzinstrumente, die ähnliche Eigenschaften wie Stammaktien haben, gemäß den geltenden Regeln des IAS 32 aber als finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert werden. Der Entwurf des IASB trägt den Namen „Exposure Draft of Proposed Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements: Financial Instruments Puttable at Fair Value and Obligations Arising on Liquidation“. Das IASB erbittet Stellungnahmen bis zum 23. Oktober 2006.
Gemäß IAS 32 ist ein Finanzinstrument eine finanzielle Verbindlichkeit, wenn der Inhaber dieses Finanzinstruments es gegen Geld beim Emittenten einlösen kann. In den meisten Fällen führt dieses geradlinige Prinzip auch zum wirtschaftlich korrekten Ergebnis. Einige Finanzinstrumente jedoch, die üblicherweise als Eigenkapital betrachtet werden würden (etwa bestimmte Stammaktien oder Anteile an Personengesellschaften), räumen dem Inhaber das Recht ein, das Finanzinstrument beim Emittenten gegen Geld einzulösen. Solche Finanzinstrumente werden daher vom derzeit geltenden IAS 32 als finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft.
Das IASB und das FASB arbeiten zusammen an einem umfangreichen Projekt zur Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital. Dieses Projekt ist allerdings langfristig angelegt und wird Jahre zur Vollendung benötigen. Das IASB hat beschlossen, dass es für die oben beschriebenen Finanzinstrumente eine kurzfristige Lösung zur Verfügung stellt.
Der Exposure Draft schlägt vor unter bestimmten Bedingungen die folgenden Finanzinstrumente als Eigenkapital zu klassifizieren: Stammaktien, die der Inhaber beim Emittenten gegen Geld zum Fair Value einlösen kann, Stammaktien von sogenannten „limited life entities“ und Anteile an Personengesellschaften, die bei Austritt eines Gesellschafters liquidiert werden müssen.
Sir David Tweedie, IASB Chairman, sagt über diesen Exposure Draft: „The proposals to amend IAS 32 and IAS 1 are the result of a short-term, limited scope project to improve the financial reporting for entities that issue ordinary shares puttable at fair value, limited life entities and some partnerships. We plan to review the treatment of these and other financial instruments comprehensively in our long‑term project on liabilities and equity. In the meantime, we believe that the proposed amendments respond to a real need for more understandable information by requiring more consistent classification of financial instruments that are largely equivalent to ordinary shares across different entity structures.“
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IASB veröffentlicht einen Entwurf zur Verbesserung der Bilanzierung bestimmter Finanzinstrumente
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