Der Deutsche Bundestag verabschiedete das Gesetz über Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG). Das Gesetz dient der Umsetzung der vor kurzem in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2012/6/EU über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben. Die darin gewährten Optionen wurden im MicroBilG durch eine Änderung des HGB fast vollständig umgesetzt. Die wesentlichsten Neuerungen sind die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie „Kleinstkapitalgesellschaften“, für die bestimmte Erleichterungen vorgesehen sind. Kleinstkapitalgesellschaften umfassen nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei von drei Merkmalen (EUR 350.000 Bilanzsumme; EUR 700.000 Umsatzerlöse; 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) nicht überschreiten. Die Erleichterungen betreffen die Einräumung weiterer Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss (beispielsweise vereinfachte Gliederungsschemata der Bilanz und der GuV), die Offenlegung der Jahresabschlüsse sowie die Verpflichtung zur Aufstellung eines Anhangs, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Das Gesetz gilt für Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Deutschland: Gesetz über Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften veröffentlicht
Bevorstehende Termine
Juni
11
Mi.
2025
15:00
Plenumssitzung (virtuell)
Plenumssitzung (virtuell)
Juni 11 um 15:00 – 16:30
Tagesordnung der nächsten Plenumssitzung: TO 11. Juni 2025
Sep.
10
Mi.
2025
15:00
Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025
Dez.
3
Mi.
2025
15:00
Plenumssitzung (virtuell)
Plenumssitzung (virtuell)
Dez. 3 um 15:00 – 16:30
Tagesordnung der nächsten Plenumssitzung: TO 11. Juni 2025