Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) veröffentlichte einen revidierten Standardentwurf zu ISA 720, welcher die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers hinsichtlich der Prüfung „anderer Informationen“ in Jahresabschlüssen regelt. Unter dem Terminus „andere Informationen“ werden im Entwurf finanzielle und nicht-finanzielle Informationen verstanden, die sowohl im Jahresabschluss selbst als auch in begleitenden Dokumenten zu diesem enthalten sein können. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass zweckdienliche Informationen in jüngster Vergangenheit zusehends nicht nur ausschließlich im Jahresabschluss, sondern auch außerhalb dieses offengelegt werden. Der revidierte Standard verpflichtet den Abschlussprüfer diese anderen Informationen im Hinblick auf seine Kenntnisse über das zu prüfende Unternehmen und dessen Umwelt zu reflektieren und dahingehend zu überprüfen, ob diese potenzielle materielle Inkonsistenzen oder wesentliche Falschdarstellungen enthalten. Über das Vorliegen derartiger Sachverhalte hat der Abschlussprüfer in angemessener Art und Weise Bericht zu erstatten. Im Vergleich zum bisherigen ISA 720 erweitert der überarbeitete Standardentwurf die Zahl der Dokumente, die als „andere Information“ in die Abschlussprüfung zu inkludieren sind und führt zu einer Klärung sowie Ausdehnung der Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers hinsichtlich der Prüfung anderer Informationen. Schließlich fordert der modifizierte Standardentwurf auch die Darlegung der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers sowie der Befunde im Zusammenhang mit der Prüfung anderer Informationen im Bestätigungsvermerk. Kommentare zum revidierten Standardentwurf zu ISA 720 können bis zum 14. März 2013 eingebracht werden.
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