Das IASB veröffentlichte eine Verlautbarung zu Investmentgesellschaften, die Änderungen an IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“, IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“ und IAS 27 „Separate Financial Statements“ (2011) bewirkt. Darin wird eine Ausnahme von der Konsolidierung von Tochterunternehmen nach IFRS 10 gewährt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer Investmentgesellschaft erfüllt. Solche Unternehmen bewerten gemäß der Verlautbarung ihre Investitionen in bestimmte Tochtergesellschaften erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 „Financial Instruments“ oder IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“. Die Verlautbarung definiert, über welche Merkmale ein Unternehmen verfügen muss, um als Investmentgesellschaft zu gelten. Durch diese Verlautbarung werden neben verschiedenen Folgeänderungen an diversen Standards insbesondere folgende Änderungen an anderen Standards verursacht:
– Es werden neue Angabevorschriften in Bezug auf Investmentgesellschaften in IFRS 12 und an IAS 27 aufgenommen.
– Es wird eine Ausnahme vom Anwendungsbereich von IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ für Investmentgesellschaften eingeführt.
Die neuen Vorschriften sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jannuar 2014 beginnen (auf modifiziert rückwirkender Grundlage), eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich.
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