Das IDW hat gegenüber dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum E-DRS 27 „Konzernlagebericht“ Stellung genommen. E-DRS 27 soll DRS 15, 5, 5-10 sowie DRS 5-20 ersetzen. Nach Auffassung des IDW geht E-DRS 27 zum Teil über die geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung hinaus. Dies gilt im Besonderen hinsichtlich der vorgesehenen Berichtspflicht kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen über strategische Ziele und die zu ihrer Erreichung verfolgten Strategien. Die im Entwurf vorgeschlagene Verkürzung des Prognosehorizonts von zwei Jahren auf ein Jahr wird vor dem Hintergrund, dass Unternehmen anderer EU-/EWR-Staaten gegenwärtig keiner vergleichbaren Verpflichtung unterliegen, aus Wettbewerbserwägungen akzeptiert. Das IDW setzt sich dem ungeachtet im Rahmen des gegenwärtigen europäischen Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung der 4. und 7. EU-Richtlinie für eine Aufwertung des Lageberichts als Berichtsinstrument ein. Dabei sollte nach Meinung des IDW diskutiert werden, ob eine Prognoseberichterstattung mit einem Horizont von nur einem Jahr den Bedürfnissen der Berichtsadressaten gerecht wird. Dies gilt insbesondere mit Blick auf kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen, deren (potenzielle) Anteilsinhaber prognostischen Angaben eine hohe Bedeutung beimessen.
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