IDW über die Bilanzierung griechischer Staatsanleihen

Der Bankenfachausschuss und der Versicherungsfachausschuss des IDW haben über die Bewertung griechischer Staatsanleihen in Unternehmensabschlüssen des Geschäftsjahres 2011 beraten. Das IDW vertritt unverändert die Meinung, dass alle griechischen Staatsanleihen nach IFRS eine Wertminderung (Impairment) aufweisen bzw. für Zwecke der Rechnungslegung nach deutschem HGB eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu erfassen ist. Dies gilt unabhängig von der Laufzeit der Anleihen und davon, ob der Gläubigerer beabsichtigt, am Umtauschprogramm teilzunehmen.
Das IDW nimmt zudem Stellung wie der außerplanmäßige Abschreibungsbedarf in Abhängigkeit von der Kategorie finanzieller Vermögenswerte nach IFRS bzw. der Zuordnung der Anleihe zum Anlage- oder Umlaufvermögen gemäß deutschem HGB zu ermitteln ist:
– Anleihen, die der IFRS-Kategorien „Loans and Receivables“ und „Held to Maturity“ bzw. nach deutschem HGB dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, müssen mit einem Abschreibungsbetrag berichtigt werden, der wesentlich über die Höhe eines Forderungsverzichtes (Haircut) von 50 % hinausgeht. Der höhere Abschreibungsbetrag wird durch den Einfluss des Umtauschprogramms auf den Wert der noch umlaufenden Anleihen begründet. Im Zweifelsfall kann eine Abschreibung bis auf den Marktwert der noch im Umlauf befindlichen Anleihen erfolgen.
– Anleihen, die nach IFRS als „Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss“ oder „Available for Sale“ bzw. nach deutschem HGB als Umlaufvermögen klassifiziert werden, sind mit dem Marktwert zum 31. Dezember 2011 zu bewerten. Dieser Marktwert leitet sich von beobachtbaren Börsenkursen anderer griechischer Staatsanleihen ab.

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Bevorstehende Termine
Sep.
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Mi.
2025
13:00 Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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Sep. 10 um 15:00 – 16:30
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Dez.
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15:00 Plenumssitzung (virtuell)
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