Erläuterungen zur Saldierung von Finanzaktiva und –passiva veröffentlicht (IAS 32/IFRS 7)

IASB stellte mit der Veröffentlichung von Ergänzungen zu IAS 32 bzw. IFRS 7 Details hinsichtlich der Saldierung von Finanzaktiva und –passiva (Offsetting) klar. Im Speziellen kommt es zu einer näheren Erläuterung der Kriterien „zeitgleiches Settlement“ und „jederzeitiges Recht zur Aufrechnung“. Die Klarstellungen des IASB sollen grundsätzlich nichts an dem bestehenden Saldierungsprinzip des IAS 32 ändern. Eine Änderung der Bilanzierungspraxis kann sich demzufolge nur dann ergeben, wenn IAS 32 bislang entgegen der nunmehrigen ergänzenden Ausführungen ausgelegt wurde. Zusätzlich wurden verpflichtende Zusatzangaben zu etwaigen aus der Saldierung entstehender Brutto- und Nettobeträge sowie zu Beträgen für bestehende Saldierungsrechte, die nicht die bilanziellen Saldierungskriterien erfüllen, erlassen. Die Änderungen an IAS 32 bzw. IFRS 7 sind für Zwischenperioden und Geschäftsjahre ab dem 1. Jänner 2013 (Zusatzangaben) bzw. 2014 (Klarstellungen) verpflichtend retrospektive anzuwenden.
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Bevorstehende Termine
Sep.
10
Mi.
2025
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep. 10 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025    
Dez.
3
Mi.
2025
15:00 Plenumssitzung (virtuell)
Plenumssitzung (virtuell)
Dez. 3 um 15:00 – 16:30
Tagesordnung der nächsten Plenumssitzung: TO 11. Juni 2025