Neuer Finanzaufsichtsrahmen für Europa

Am 2. September 2010 erzielen das EU-Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission einen gemeinsamen Beschluss zur Einrichtung eines neuen Finanzaufsichtsrahmens für Europa. Der Finanzdienstleistungssektor wird zurzeit in Europa auf EU-Ebene von drei koordinierenden Ausschüssen überwacht, die lediglich beratende Funktion haben: dem Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS), dem Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) und dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR). Diese sollen durch die folgenden Regulierungsbehörden ersetzt werden, die direkte EU-Regulierung von systemrelevanten Finanzinstituten bieten werden:
• Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA);
• Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA);
• Europäische Wertpapierbehörde (ESMA).
EBA, EIOPA und ESMA werden mit der Befugnis ausgestattet, aufsichtliche Finanzstandards zu erlassen, die von der Kommission rechtlich bindend gemacht (und später in Gesetze der Mitgliedstaaten überführt) werden. Die Behörden könnten nationale Entscheidungen überstimmen, die nicht im Einklang mit der EU-Regulierung stehen. Darüber hinaus soll ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingerichtet werden, der mögliche Bedrohungen der Finanzstabilität überwachen und beurteilen soll, die aus makroökonomischen Entwicklungen und Entwicklungen im Finanzsystem als Ganzem entstehen.
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Bevorstehende Termine
Sep.
10
Mi.
2025
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep. 10 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025    
Dez.
3
Mi.
2025
15:00 Plenumssitzung (virtuell)
Plenumssitzung (virtuell)
Dez. 3 um 15:00 – 16:30
Tagesordnung der nächsten Plenumssitzung: TO 11. Juni 2025