Das AFRAC spricht sich für die Übernahme des „IFRS für KMUs“ durch ein der IAS-Verordnung (Nr. 1606/2002) entsprechendes Verfahren („Endorsement“) aus. Weiters spricht man sich für ein dem Artikel 5 lit. b der IAS-Verordnung vergleichbares Mitgliedstaatenwahlrecht (nicht jedoch für ein euroäisches Unternehmenswahlrecht) aus, sodass der jeweilige Mitgliedstaat seinen KMUs gestatten kann, ihre Konzern- und/oder Jahresabschlüsse gemäß „IFRS für KMUs“ zu erstellen.
Diese Ansicht tritt aus österreichischer Sicht dafür ein, nicht-kapitalmarktorientierten Konzernen einen befreienden Konzernabschluss gemäß „IFRS for KMUs“ gestatten zu können, nachdem der „IFRS for KMUs“ von der EU-Kommission übernommen wurde. Nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne hätten daher nicht mehr „nur“ die bisherige Möglichkeit, einen befreienden Konzernabschluss gemäß „full IFRS“ zu erstellen.
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