IASB veröffentlicht finalen IFRS für KMUs

Der 230 Seiten umfassende IFRS für KMU ist der erste Satz von IFRS, der speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMUs) entwickelt wurde. Er wurde auf der Grundlage der vollen IFRS ausgearbeitet, stellt aber ein eigenständiges Produkt dar, das von den vollen IFRS losgelöst ist. Der IFRS für KMU enthält Vereinfachungen, die die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er in einer ganzen Reihe von Sachverhalten weniger komplex:

• Themengebiete, die für KMUs nicht relevant sind, wurden weggelassen.
• Dort, wo die IFRS Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte vorsehen, wird im IFRS für KMU lediglich die leichtere Variante zugelassen.
• Viele der Prinzipien zum Ansatz und zur Bewertung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen aus den vollen IFRS wurden vereinfacht.
• Es sind deutlich weniger Angaben erforderlich.
• Der Standard wurde in einer klaren Sprache geschrieben, die einfach zu übersetzen ist.

Um die Berichtsanforderungen für KMUs weiter zu verringern, werden Änderungen an dem IFRS nur alle drei Jahre vorgenommen. Der IFRS für KMUs ist für alle Unternehmen mit Ausnahme derer gedacht, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, oder die Finanzinstitutionen wie Banken und Versicherungen sind. Neben dem Standard gibt es Umsetzungsleitlinien, die einen Musterabschluss und eine Checkliste zu Ausweis- und Angabepflichten enthalten. Der IFRS für KMUs steht jedwedem Rechtskreis zur Anwendung offen, unabhängig davon, ob dieser die vollen IFRS übernommen hat oder nicht.
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Bevorstehende Termine
Sep.
10
Mi.
2025
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep. 10 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025