IASB veröffentlicht Standardentwurf zur Fair Value-Bewertung

Das IASB veröffentlicht seinen Standardentwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (ED/2009/5 Fair Value Measurement) (Basis für Conclusions, Illustrative Examples). Damit sollen zentrale und einheitliche Leitlinien für Fair Value-Bewertungen geschaffen werden. Der ED fokussiert darauf, wie Fair Values ermittelt werden, abstrahiert aber von der Frage, in welchen Zusammenhängen zum Fair Value bilanziert wird und wie Fair Value Schwankungen zu erfassen sind. Neben der Klärung der Fair Value Definition enthält der ED Vorschläge zur Verbesserung entsprechender Anhangangaben.
Das IASB schlägt eine Definition des beizulegenden Zeitwerts über den Abgangspreis vor: „der Preis, der zum Bewertungszeitpunkt in einer ordentlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern bei Veräußerung eines Vermögenswerts erhalten oder für die Übertragung ein Schuld bezahlt würde“. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird eine Veräußerung oder eine Übertragung im vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Schuld angenommen, der dem Unternehmen zugänglich ist. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts ist anzunehmen, dass der Vermögenswert an einen Marktteilnehmer veräußert wird, der ihn seiner höchsten und besten Nutzung zuführen will. In vier Fällen, die im Entwurf identifiziert werden, kann die Bewertung beim erstmaligen Ansatz vom Transaktionspreis abweichen. Ein Unternehmen würde jegliche daraus entstehenden Gewinne oder Verluste ansetzen, solange in dem entsprechenden IFRS für den Vermögenswert oder die Schuld nichts Anderes gefordert wird. In dem Entwurf werden Leitlinien zu Bewertungstechniken einschließlich spezifischer Leitlinien zu Märkten, die nicht länger aktiv sind, vorgeschlagen. Die Bewertungstechniken müssen mit dem „Marktansatz“, dem „Einkommensansatz“ oder dem „Kostenansatz“ im Einklang stehen.
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Bevorstehende Termine
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Sep.
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13:00 Sitzung AG-IFR
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Dez.
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