Die EU Kommission hat am 26. Februar 2009 ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem sie bis zum 30. April 2009 Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Änderungen der Bilanz- und Konzernrichtlinie einholen möchte. Im Zentrum dieser Konsultation steht eine Änderung der Bilanzrichtlinie und das erklärte Ziel der Kommission, die Verwaltungskosten der KMUs zu senken. Das Motto lautet „Think small first“. Dem Wirtschaftstreiber schlechthin, den KMUS, soll durch diese Kostensenkungen geholfen werden. Es geht um die folgenden Fragenkomplexe:
Es ist grundsätzlich beabsichtigt, bei den herkömmlichen Ansatz- und Bewertungsprinzipien zu bleiben (etwa dem Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip). Allerdings möchte die Kommission die Prinzipienbasierung stärken und daher alle Prinzipien in einem Abschnitt der Bilanzrichtlinie zusammenfassen.
Momentan folgt die Bilanzrichtlinie dem „Top down“-Ansatz. Dh es werden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften dargestellt, und dann werden Ausnahmen für mittelgroße und kleine Kapitalgesellschaften ermöglicht. Die Kommission schlägt als Alternative den sogenannten „Bottom up“-Ansatz vor. Dh es werden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften festgelegt, und dann werden diese Vorschriften für die größeren Kapitalgesellschaften jeweils erweitert.
Die Kommission merkt an, dass viele Mitgliedstaaten noch nicht von den maximal möglichen Erleichterungen der Bilanzrichtlinie für die KMUs Gebrauch gemacht haben. Daher nimmt sie an, dass der zuletzt erwähnte „Bottom up“-Ansatz dies ändern würde, da er durch die aufsteigenden Minimalerfordernisse keine Mitgliedstaatenwahlrechte mehr vorsehen würde.
Die Kommission fragt, ob die Größenkriterien Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl passend sind und ob die derzeitige Höhe derselben passend ist.
Die Kommssion zeigt, dass es derzeit in der EU ca 7,2 Mio. Kapitalgesellschaften gibt. Von diesen sind 5,4 Mio. Micros (siehe AFRAC News vom 26. Februar 2009), 1,5 Mio kleine, 0,2 Mio. mittelgroße und 0,1 Mio. große Kapitalgesellschaften. Gelistet sind nur ca 7.600 Kapitalgesellschaften. Die Kommission fragt, ob die mittelgroßen Kapitalgesellschaften mit den kleinen oder mit den großen verschmolzen werden sollen, um die Anzahl der Größenklassen zu verringern.
Die Kommission fragt, ob neben kleinen auch mittelgroße Kapitalgesellschaften in der Bilanzrichtlinie die Möglichkeit haben sollten, keinen Lagebericht aufstellen zu müssen. Weiters fragt sie, ob die Kapitalgesellschaften gemäß Bilanzrichtlinie auch Cash Flow-Statements aufstellen sollen, was bislang nicht notwendig ist.
Die Kommission fragt, ob kleine Kapitalgesellschaften überhaupt von Offenlegungsvorschriften befreit werden sollen. Sie fragt weiters, ob kleine Kapitalgesellschaften auch verkürzte Jahresabschlüsse erstellen sollen. Bislang ist es ihnen nur erlaubt, diese Verkürzungen bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen. Weiters will die Kommission das sogenannte elektronische „Only once“-Prinzip bei der Offenlegung forcieren und stellt hierzu Fragen. Dieses Prinzip würde es den Kapitalgesellschaften erlauben, im XBRL-Format einmal für alle Zwecke wie Besteuerung oder Einreichung beim Firmenbuchgericht offenzulegen.
Die Kommission stellt Fragen zur Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Es wird gefragt, ob weiterhin standardisierte, im Vergleich zur internationalen Rechnungslegung detaillierte Gliederungen verlangt werden oder ob nur Mindestinhalte vorgeschrieben werden sollen. Schließlich wird gefragt, ob vor dem Hintergrund der internationalen Rechnungslegung außerordentliche Aufwendungen und Erträge nicht mehr gezeigt werden sollen.
Die Kommission macht einen Vorschlag (im Sinn des oben erwähnten „Bottom-up“-Ansatzes) für einen abgespeckten Anhang für kleine Kapitalgesellschaften. Sie fragt wie dieser Anhang für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ergänzt werden soll.
Schließlich fragt die Kommission, ob die Bilanz- und Konzerrichtlinie in eine Richtlinie verschmolzen werden sollen.
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