Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben ein Arbeitspapier zu denjenigen Drittländern erstellt, die auf die Konvergenz ihrer nationalen Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) hinarbeiten. Angesprochen werden auch die Fortschritte bei der Beseitigung der Abstimmungsanforderungen, die für in diesen Ländern börsennotierte EU-Emittenten gelten. Nach Ansicht der Kommissionsdienststellen erfüllen sowohl die japanischen als auch die US-amerikanischen GAAP die Kriterien für die Gleichwertigkeit mit den IFRS. Die chinesischen GAAP werden weiterhin anerkannt. Da China jedoch 2007 erstmals auf die IFRS umgestellt hat, werden weitere Angaben zu deren Umsetzung benötigt. Dies wird Gegenstand einer künftigen Überprüfung sein. Da Kanada und Südkorea derzeit alle Anstrengungen unternehmen, um auf die IFRS umzustellen, sollte ihnen nach Meinung der Kommissionsdienststellen eine Ausnahmeregelung bis 2011 gewährt werden. Die Kommission wird in den kommenden Wochen entsprechende Legislativvorschläge unterbreiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.