Die IFRS definieren ein Finanzinstrument als einen Vertrag, der bei der einen Vertragspartei zu einem Vermögenswert und bei der anderen Vertragspartei zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt (IAS 32.11). Eine finanzielle Schuld liegt auch dann vor, wenn der Halter des Finanzinstruments ein Kündigungsrecht hat und sich der Emittent des Finanzinstruments bei Ausübung des Kündigungsrechts durch den Halter der Zahlung von Geld oder der Lieferung von Vermögenswerten nicht uneingeschränkt entziehen kann (IAS 32.11 und IAS 32.18).
Hinsichtlich der Frage, inwiefern die Klassifizierung eines solchen Instruments beim Emittenten gem. IAS 32 ausstrahlt und auf die Bilanzierung des Instruments beim Halter gem. IAS 39 einen Einfluss hat, vertritt das RIC die Auffassung, dass sich sowohl symmetrische als auch unterschiedliche Klassifizierungen bei Emittent und Inhaber ergeben können.
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RIC-Positionspapier zur „Definition eines Eigenkapitalinstrumentes gem. IAS 39″ veröffentlicht
Bevorstehende Termine
Sep.
10
Mi.
2025
15:00
Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025