IASB: „angenommene Anschaffungskosten“ bei Beteiligungen

Das IASB hat einen überarbeiteten Entwurf für Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und an IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS herausgegeben. Der überarbeitete Entwurf – Anschaffungskosten einer Beteiligung einer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft, einem gemeinschaftlich kontrollierten Unternehmen oder einem assoziierten Unternehmen – ist eine Reaktion auf die Stellungnahmen, die auf einen verwandten Entwurf eingegangen sind, der im Januar 2007 veröffentlicht wurde. Nach dem überarbeiteten Entwurf gälte Folgendes:
• Unternehmen wäre es gestattet, in ihren separaten Einzelabschlüssen bei der Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung die „angenommenen Anschaffungskosten“ anzuwenden.
• Diese „angenommenen Anschaffungskosten“ könnten entweder der beizulegende Zeitwert (bestimmt in Übereinstimmung mit IAS 39) oder der Buchwert nach den vorher angewendeten nationalen Rechnungslegungsstandards sein.
• Diese „angenommenen Anschaffungskosten“ wären von gemeinschaftlich kontrollierten Unternehmen und assoziierten Unternehmen genauso wie für Tochtergesellschaften anwendbar.
• Ein neues Mutterunternehmen müsste die Anschaffungskosten unter Verwendung der Buchwerte des bestehenden Unternehmens zum Zeitpunkt der Bildung des neuen Mutterunternehmens bewerten.
Die Kommentierungsfrist für den überarbeiteten Entwurf läuft am 26. Februar 2008 ab.
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Mi.
2025
13:00 Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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Sep. 10 um 15:00 – 16:30
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Dez.
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15:00 Plenumssitzung (virtuell)
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Dez. 3 um 15:00 – 16:30
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