n einem Brief an die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht SEC, der gemeinsam vom Vorsitzenden des FASB und der Aufsichtsstiftung des FASB unterzeichnet wurde, empfehlen die beiden Organe, dass die SEC damit warten möge, die Anforderungen fallen zu lassen, das ausländische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, eine Überleitung des Einkommens und des Eigenkapital auf US-GAAP-Zahlen einreichen müssen. Dies solle so lange gelten, bis zwei Dinge geschehen seien:
Zustimmung in den USA zu einem Plan, der US-amerikanischen Unternehmen die Anwendung von IFRS gestattet, und
die Verpflichtung von den wichtigsten internationalen Parteien, die notwendigen Schritte zu unternehmen, den IASB als ein unabhängiges Organ zu stärken und zu erhalten, das für die Entwicklung hochwertiger internationaler Standards verantwortlich ist.
Die beiden Organe drückten auch ihre Unterstützung für folgende Punkte aus:
Alle US-amerikanischen Unternehmen sollten verpflichtet werden, einer verbesserten Fassung der International Financial Reporting Standards (IFRS)“ zu folgen, und nicht die Wahl zwischen US-GAAP und IFRS haben.
Das Fallenlassen der Überleitungsrechnung solle nur für Unternehmen gelten, die IFRS wie vom IASB herausgegeben verwenden, nicht für verschiedenen Rechtskreise angepasste Versionen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
FASB nimmt Stellung gegenüber der SEC bezüglich der Anwendung von IFRS in den USA
Bevorstehende Termine
Sep.
10
Mi.
2025
15:00
Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025
Dez.
3
Mi.
2025
15:00
Plenumssitzung (virtuell)
Plenumssitzung (virtuell)
Dez. 3 um 15:00 – 16:30
Tagesordnung der nächsten Plenumssitzung: TO 11. Juni 2025