Das Financial Accounting Standards Board (FASB) hat das Format seiner Standards in einigen Punkten geändert, um die Verständlichkeit zu verbessern:
In den Standards werden fettgedruckte Passagen zu Beginn jedes Abschnitts verwendet, um das Bilanzierungsprinzip für diesen Abschnitt mitzuteilen, vergleichbar mit dem Ansatz, den der IASB und das IASC schon länger verwenden.
Beispiele werden in den Hauptteil des Standards eingefügt, um die vorgeschlagenen Bilanzierungsleitlinien für bestimmte Paragraphen zu veranschaulichen. Zahlreiche IAS wie etwa IAS 12 und IAS 19 verwenden diesen Ansatz, wobei der IASB in jüngster Zeit in den IFRS und den geänderten IAS die Beispiele in den Anhängen untergebracht hat wie etwa den Leitlinien zur Anwendung (Application Guidance als Teil des Standards angesehen) oder den Leitlinen zur Umsetzung (Implementation Guidance als Zusatz, jedoch nicht als Teil des Standards angesehen).
Alle Verlautbarungen auf der oberen Ebene innerhalb der Generally Accepted Accounting Principles (GAAP)-Hierarchie werden als „Statements“ angesehen, wodurch zahlreiche Formattypen von Bilanzierungsleitlinien auf der gleichen Hierarchieebene wegfallen. Daher werden Interpretationen, Änderungen und Überarbeitungen nicht länger verwendet, und alle werden als Statements angesehen. Dabei wird jeweils in der Titelzeile beschrieben, ob das „Statement“ die existierenden Bilanzierungsverlautbarungen interpretiert, ändert oder überarbeitet.
Der neue FASB-Entwurf eines Vorschlags für ein Statement of Financial Accounting Standards „Bilanzierung für Finanzgarantieversicherungsverträge: Eine Interpretation von FASB Statement Nr. 60“, ist der erste Entwurf in diesem Format. Der FASB wird seine bisherige Praxis der Einfügung einer Zusammenfassung zu Beginn seiner Verlautbarungen fortsetzen.
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