EFRAG’s Entwurf eines Comment Letter zum IASB ‚Exposure Draft of Proposed Amendments to IAS 23 Borrowing Costs‘

Die EFRAG unterstützt das Konvergenzprojekt zwischen FASB und IASB grundsätzlich sehr, hat aber die folgenden Bedenken hinsichtlich des Exposure Drafts:
Einerseits bewirkt der Exposure Draft – sofern er als IFRS beschlossen wird – ohne Zweifel, dass Unternehmen sowohl nach US GAAP als auch nach IFRS Fremdkapitalkosten, die der Anschaffung bzw Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts direkt zuzurechnen sind, im Rahmen der Anschaffungs- bzw Herstellungskosten aktivieren müssen. Andererseits bedingt dies natürlich noch keine Konvergenz hinsichtlich der konkreten Beträge, die zu aktivieren sind, da die anderen diesbezüglichen Unterschiede zwischen US GAAP und IFRS im Exposure Draft nicht beseitigt werden (etwa die Zusammensetzung der Fremdkapitalkosten oder deren Berechnung).
Weiters ist die EFRAG grundsätzlich nicht davon überzeugt, dass der bestehende Ansatz zur Aktivierung von Fremdkapitalkosten gegenüber der sofortigen Aufwanswirksamkeit dieser Kosten präferiert werden soll. Die EFRAG würde sich daher eine eingehendere Beschäftigung mit den Stärken und Schwächen dieser beiden Bilanzierungsalternativen wünschen.
Die EFRAG zieht daher die folgende Schlussfolgerung: Sie ist gegen die Änderungen des Exposure Draft. Unternehmen, die die US Praxis auch gem IFRS adoptieren wollen, können dies bereits gemäß des geltenden IAS 23 tun. Unternehmen, die Fremdkapitalkosten weiterhin aufwandswirksam verrechnen wollen, wird durch den Exposure Draft mehr geschadet als geholfen. Die Konvergenz, die durch den Exposure Draft erreicht werden soll, ist nur hinsichtlich der Aktivierungspflicht der Fremdkapitalkosten erreicht; andere wesentliche Unterschiede bleiben bestehen.
Die EFRAG erbittet Stellungnahmen bis zum 28. September 2006.
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Bevorstehende Termine
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13:00 Sitzung AG-IFR
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