Antwort von Dr. Robert Reiter, AFRAC Präsident, auf den Offenen Brief des Obmanns des Trägervereins ‚Österreichisches Rechnungslegungskomitee‘, Dr. Alfred Brogyanyi

Dr. Brogyanyi schrieb ua in seinem Offenen Brief: „Nach meinem Dafürhalten ist nunmehr dringende Eile und Notwendigkeit geboten, sich mit der Auswirkung der Eigenkapitaldefinition der IAS 32 auf die österreichischen Kommanditgesellschaften zu beschäftigen. Bei unveränderter Anwendung der IAS 32 für Kommanditgesellschaften würden diese ohne Eigenkapital bilanzieren müssen und hätten vielmehr eine „Fair Value“-Rückzahlungsverpflichtung an die Kommanditisten auszuweisen. Das führt zu unüberwindlichen Schwierigkeiten für Österreichs mittelständische Unternehmungen, soweit diese in Kommanditgesellschaften organisiert sind, und ist für die Bilanzierungskultur in hohem Maße schädlich, da auf diese Weise nur das ohnehin spärlich vorhandene Eigenkapital von Kommanditgesellschaften gänzlich verschwindet. Ich ersuche daher dringend, dass sich AFRAC mit dieser Themenstellung befasst und seine Vorstellungen beim Projekt SME beim IASB umgehend einbringt. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder steht mit ihrer Expertise jedenfalls zur Verfügung.“

Dr. Reiter beantwortet den Offene Brief von Dr. Brogyanyi folgendermaßen:

Sehr geehrter Präsident Dr Brogyanyi, lieber Alfred!

Ich bestätige den Erhalt Deines Offenen Briefes vom 8.2.2006.

Auf die in Deinem Brief erwähnte Problematik zu IAS 32 habe ich bereits in meiner Rede am 29.11.2005 beim AFRAC-Opening nachweislich hingewiesen. Diese Rede ist auf der Homepage unter http://www.afrac.at abrufbar. Ich halte es für sehr sachdienlich, diesen Umstand und auch die nachfolgende Sachinformation allen Adressaten Deines Offenen Briefes zukommen zulassen.

Es ist Dir sicherlich bekannt, dass vor der Übernahme des IAS 32 durch die EU Kommission das Accounting Regulatory Committee (ARC) einstimmig, somit auch mit den Stimmen der österreichischen Vertreter des BMF, BMJ und der FMA, die Übernahme des IAS 32 in das europäische Recht empfohlen hat.

Selbstverständlich habe ich die Entwicklung zur Problematik des Eigenkapital-Ausweises bei Personengesellschaften auch nach dem 29.11.2005 weiterverfolgt. Insbesondere wurde dies bei der Sitzung am 7.12.2005 der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Beisein von IASB Mitgliedern ausdrücklich thematisiert. Eine Änderung des IAS 32 wird unter maßgebender Initiative des deutschen Standardisierungsrates bereits vom IASB diskutiert; eine solche Änderung scheint noch in diesem Jahr zu erfolgen.

Unabhängig davon wurde schon im November 2005 von Prof Dr Karl Heinz Küting, einem der maßgebenden und anerkannten Wissenschafter in Deutschland zur Auslegung der IAS/IFRS, die Ansicht vertreten, dass für den Ausweis des Eigenkapitals bei Personenhandelsgesellschaften selbst ohne Änderung des IAS 32 ein Fall eines sogenannten „principle override“ vorliegt: „Im Falle der Bilanzierung von Personenhandelsgesellschaften liegt dieser Ausnahmetatbestand unstreitig vor, und die Unternehmen können im Jahresabschluss weiterhin die gewohnte Bilanzierung anwenden.“

Im Rahmen des AFRAC ist – wie dem Präsidium und Vorstand des Trägervereins bekannt – eine eigene Arbeitsgruppe zu den KMU (SME) unter Leitung von Mag Gerhard Prachner, der Mitglied der Arbeitsgruppe für SME beim IASB ist, eingerichtet. Auch diese Arbeitsgruppe hat entsprechende Schritte zur Interessenwahrung der KMU unternommen.

Ich kann Dir versichern, dass der AFRAC seine Aufgaben als Beratungsgremium auch in dieser Frage für die Mitglieder des Trägervereins bisher bestmöglich wahrgenommen hat und in Zukunft wahrnehmen wird.

Ich erwarte daher Dein Einverständnis und infrastrukturelle Unterstützung, diese Offene Antwort allen Adressaten Deines Offenen Briefes über die bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder eingerichtete Geschäftsstelle des AFRAC zu übermitteln.

Ich verbleibe mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dein Robert Reiter

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