Das IPSASB hat zwei neue Entwürfe veröffentlicht: ED 95 „Verbesserungen der IPSAS-Rechnungslegungsstandards – Band 10“ sowie ED 96 „Definition einer Geschäftstätigkeit und Ansatz von übernommenen Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten (Änderungen an IPSAS 40)“.
Mit beiden Entwürfen setzt das IPSASB seine Praxis fort, relevante Entwicklungen des IASB zu analysieren und für den öffentlichen Sektor zu übernehmen.
ED 95 enthält kleinere Änderungen an IPSAS-Standards zur periodengerechten Rechnungslegung, insbesondere zu Finanzinstrumenten, Währungsumrechnung und Konzernabschlüssen, ergänzt um redaktionelle Klarstellungen. Grundlage sind Änderungen, die der IASB zwischen Mai 2023 und Dezember 2024 veröffentlicht hat.
ED 96 sieht Änderungen an der Definition einer Geschäftstätigkeit sowie an der Bilanzierung bestimmter übernommener Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten in IPSAS 40 vor. Die Vorschläge basieren auf IASB-Änderungen aus den Jahren 2018 und 2020.
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