IPSASB veröffentlicht Standard zur Bilanzierung von physischen Naturressourcen

Das IPSASB hat mit IPSAS 51 zur Erhaltung gehaltene physische natürliche Ressourcen einen neuen Standard veröffentlicht. Dieser enthält erstmals spezifische Bilanzierungsvorschriften für natürliche Ressourcen mit physischer Substanz, wie etwa Landflächen, Wälder oder Wasserressourcen, die von öffentlichen Stellen häufig zum Schutz oder zur Erhaltung gehalten werden.

Nach IPSAS 51 ist eine solche Ressource als Vermögenswert anzusetzen, wenn:

  • ein künftiges Leistungspotenzial wahrscheinlich dem Unternehmen zufließt,
  • das Unternehmen die Kontrolle über die Ressource infolge vergangener Ereignisse ausübt, und
  • eine verlässliche Bewertung möglich ist.

IPSAS 51 tritt für Berichtsperioden ab dem 1. Jänner 2028 in Kraft, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
März
18
Mi.
2026
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
März 18 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
März 18 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 18.03.2026    
Juni
10
Mi.
2026
15:00 Plenumssitzung (virtuell)
Plenumssitzung (virtuell)
Juni 10 um 15:00 – 16:30
Tagesordnung der nächsten Plenumssitzung: TO 03. Dezember 2025
Sep.
16
Mi.
2026
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep. 16 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 16 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 18.03.2026    
Dez.
9
Mi.
2026
15:00 Plenumssitzung (virtuell)
Plenumssitzung (virtuell)
Dez. 9 um 15:00 – 16:30
Tagesordnung der nächsten Plenumssitzung: TO 03. Dezember 2025