Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme zur Bitte des IASB um Informationsübermittlung zu IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. Das IASB wollte dabei evaluieren, ob die Vorschriften des Standards den Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Informationen liefern, ob bestimmte Regelungen schwer umsetzbar sind oder eine einheitliche Anwendung behindern, sowie ob bei der Anwendung oder Durchsetzung unerwartete Kosten entstanden sind.
In ihrer Stellungnahme kommt EFRAG zu dem Ergebnis, dass IFRS 16 insgesamt gut funktioniert – insbesondere bei einfach strukturierten Leasingverhältnissen – und sein Ziel, die Transparenz und Qualität der Finanzberichterstattung im Zusammenhang mit Leasingverträgen zu verbessern, weitgehend erreicht wurde.
EFRAG weist darauf hin, dass zwar erhebliche Umsetzungskosten sowie laufende Kosten – insbesondere in leasingintensiven Brachen – angefallen sind, jedoch eine deutliche Verbesserung der internen Kontrolle, der Überwachung von Leasingverhältnissen sowie der Datenqualität erzielt werden konnte. Zudem sieht EFRAG Verbesserungsbedarf in einigen Bereichen. Diese betreffen unter anderem Anwendungsprobleme hinsichtlich der Frage ob bestimmte Verträge in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen, der in manchen Fällen weiterhin komplexen Unterscheidung zwischen Leasingverhältnissen oder faktischen Käufen sowie der Wechselwirkung zwischen IFRS 16 und anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards.
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