Die Europäische Union hat die Verlautbarung „Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards – Band 11“ des International Accounting Standards Board (IASB) für die Anwendung in der EU übernommen.
Der Prozess der jährlichen Verbesserungen dient dazu, erforderliche, aber nicht dringliche, Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind. Die Änderungen betreffen IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7.
Die Verordnungen (EU) 2025/1331 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 wurde am 10. Juli 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
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