AFRAC veröffentlicht eine Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 23: Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (UGB).
Im Rahmen der Überarbeitung wurde die Erwähnung des Basel IV-Paktes ergänzt und diverse Randziffern angepasst, in dem fortan auf die neue AFRAC-Stellungnahme 40 „Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)“ und nicht mehr auf die KSW-Stellungnahme zur Bilanzierung von Genussrechten und von Hybridkapital (KFS/RL 13) verwiesen wird. Zudem wurden im Rahmen der Überarbeitung redaktionelle Verbesserungen vorgenommen sowie Verweise aktualisiert.
Den Download der Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 23 finden Sie hier.